AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma mSW mobile Sound-Werkstatt Harald König

Für Dienst- und Werkleistungen gelten zwischen der Firma mSW mobile-Sound Werkstatt Harald König
(mSW) und dem Kunden nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen als vereinbart:

1.    Allgemeines

1.1    Kunden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2    Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen zwischen dem Kunden und mSW bedürfen der Schriftform.

1.3    Mit der Auftragserteilung einer Dienstleistung  oder der Bestellung/Kauf eines Ersatzteils durch den Kunden, gelten diese Geschäftsbedingungen als akzeptiert.

1.4    Diese Geschäftsbedingungen gelten für Werksatt – und Außendienstreparaturen (Hauskundendienst) gleichermaßen.


2.    Auftragserteilung

2.1    Bei der Auftragserteilung sind möglichst genaue Angaben über Fehlfunktionen und auszuführende Arbeiten am Gerät durch den Kunden zu leisten.
Das Gerät wird von mSW vorrangig auf die vom Kunden angegebenen Fehler untersucht und instand gesetzt.
Bei ungenauer/unzureichender Fehlerangabe besteht kein Gewährleistungsanspruch, wenn ein Fehler nicht gefunden und somit nicht behoben werden konnte. Für versteckte/ nicht offensichtliche Mängel am Gerät übernimmt mSW keinerlei Haftung.
Sollte(n) die vom Kunden angegebene Fehlfunktion(en) am Gerät während der Instandsetzung nicht feststellbar sein, wird mSW nach eigenem Ermessen die Arbeiten ausführen, welche auf Grund langjähriger Erfahrung die beschriebene(n) Fehlfunktion(en) beseitigen. Da besagte Fehlfunktion nicht feststellbar war, kann mSW nicht garantieren, dass alle zur Beseitigung besagter Fehlfunktion(en) notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden. Ein Nacherfüllungsanspruch besteht nur, wenn mSW die Fehlfunktion(en) auf Grund fahrlässigen Verschuldens nicht festgestellt hat.

2.2    mSW ist nicht verpflichtet, das instand zu setzende Gerät vollständig auf seine korrekte Funktion zu überprüfen. Werden während der Instandsetzung vom Kunden nicht angegebene Fehler/Mängel ermittelt, informiert mSW den Kunden über eventuell anfallende Mehrkosten. Wünscht der Kunde keine Beseitigung besagter Fehler/Mängel, verbleibt es bei dem ursprünglichen Auftragsumfang.


3.    Kostenvoranschläge/ Kostenpflichtige Fehlerermittlung


3.1    Kostenvoranschläge sind in der Regel für Kunden kostenfrei. Der Kostenvoranschlag kann bei Reparaturbetrieben nur eine sehr grobe Einschätzung der vermutlich anfallenden Kosten darstellen und ist daher unverbindlich.

3.2    Eine detaillierte Kostenermittlung ist nur durch eine Kostenpflichtige Fehlerermittlung gegeben. Diese umfasst folgende Leistungen: Kontrolle des Gerätes, falls notwendig teilweise Demontage des Gerätes, Fehlerermittlung, Ersatzeil-Preisanfrage beim Hersteller, Ermittlung der Reparaturkosten, Mitteilung des Kunden über die Kosten für eine Reparatur, Zusammenbau und unreparierte Rückgabe des Gerätes, falls keine Reparatur in Auftrag gegeben wird.

3.3    Für die Kostenpflichtige Fehlerermittlung wird eine Aufwandspauschale von 35,- Euro in Rechnung gestellt. Bei anschließendem Reparaturauftrag werden diese Kosten mit der Reparatur verrechnet.
3.4    Wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht ausgeführt, so braucht das untersuchte Gerät nicht mehr in den ursprünglichen Zustand versetzt zu werden, wenn es wirtschaftlich und technisch nicht vertretbar ist. Für die Kostenpflichtige Fehlerermittlung sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand zurückgegeben werden.

    
4.    Rückgabe

Die Rückgabe der in der Werkstatt instand gesetzten Geräte erfolgt in der Regel nach Absprache mit dem Kunden (unter Vorlage des Reaparatur-Abholscheins) durch den Kunden selbst oder einen Vertreter.
Alternativ kann die Zusendung durch einen Kurierdienst ermöglicht werden.
Kann der Reparatur-Abholschein nicht vorgelegt werden, wird das Gerät nur nach Vorlage des Personalausweises und einer Unterzeichnung für das abgeholte Gerät ausgehändigt.

5.    Zahlungsbedingungen

5.1    Bei Abholung durch den Kunden oder eines Vertreters und im Hauskundendienst erfolgt die Zahlung in bar. In Ausnahmefällen kann die Zahlung nach Absprache per Rechnung (Überweisung) erfolgen.

5.2    Bei Lieferung durch einen Kurier erfolgt die Zahlung laut Vorabrechnung per Überweisung im Voraus.


6.    Gewährleistung

6.1    Auf ausgeführte Reparaturen und das eingebaute Material übernimmt mSW eine Gewährleistung von 12 Monaten für Verbraucher und 6 Monaten für Unternehmer. Diese beginnt mit dem mündlich oder schriftlich bekannt gegebenen Abholtermin, unabhängig vom tatsächlichen Abholzeitpunkt.

6.2    Der Kunde hat mSW die hierfür übliche erforderliche Zeit zur Nachbesserung zu gewähren und dafür Sorge zu tragen, dass das beanstandete Gerät zur Untersuchung und Mängelbeseitigung mSW zur Verfügung steht.

6.3    Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Rückerhalt des Gerätes bei mSW anzeigen. Für Verbraucher gilt eine Frist von 2 Monaten ab Feststellung des offensichtlichen Mangels. Auftretende Mängel müssen innerhalb dieser Fristen schriftlich bei mSW angezeigt werden, ansonsten erlischt der Gewährleistungsanspruch.

6.4    Die Gewährleistung erlischt ebenfalls, wenn von Dritten Änderungen (gleich welcher Art) an den von mSW vorgenommenen Leistungen vorgenommen wurden.

6.5    Stellt sich im Rahmen der Mängelbeseitigungsmaßnahme heraus, dass die Beanstandung auf eine andere Ursache zurückzuführen ist, als die von mSW ausgeführte Serviceleistung, so handelt es sich um keinen Fall von Gewährleistung. mSW wird dies dem Kunden umgehend mitteilen. Der entstandene und zu belegende Aufwand wird dem Kunden auf jeden Fall in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob dieser eine Fortführung der Arbeiten wünscht.

6.6    Ist eine Nachbesserung nicht möglich (z.B. durch nicht mehr beschaffbare Ersatzteile etc.) kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten, oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen. Weitere Schadensersatzansprüche des Kunden an mSW sind grundsätzlich ausgeschlossen.


7.    Aufbewahrung und Fristen

7.1    mSW haftet für sorgfältige Aufbewahrung des Gerätes bis 3 Monate nach Fertigstellung.

7.2    Wird das Gerät nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, ist mSW berechtigt, ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Erfolgt die Abholung nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Lagerung und jede Haftung für fahrlässige Beschädigungen oder Umgang. mSW ist berechtigt das Gerät nach Ablauf dieser Frist zur Deckung der Unkosten zum Verkehrswert zu veräußern bzw. zu entsorgen.
7.3    Die maximale Aufbewahrungspflicht für Geräte aller Art (repariert und nicht repariert) beträgt 6 Monate ab Eingang bei mSW. Ist es mSW nicht möglich, trotz mehrmaliger Versuche den Kunden oder einen Vertreter innerhalb dieser Zeit zu kontaktieren, ist mSW ebenfalls berechtigt, das Gerät zum Verkehrswert zu veräußern bzw. zu entsorgen.


8.    Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht

8.1    Soweit die anlässlich von Instandsetzungen/Reparaturen eingebauten Ersatzteile u. ä. nicht wesentliche Bestandteile werden, behält sich mSW das Eigentum an diesen Gegenständen bis zum Ausgleich aller Forderungen aus dem Vertrag vor. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, kann mSW vom Kunden den Reparaturgegenstand zum Zweck des Ausbaus der eingefügten Ersatzteile herausverlangen. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde. Erfolgte die Reparatur im Hauskundendienst, so hat der Kunde mSW die Gelegenheit zu geben, den Ausbau beim Kunden vorzunehmen

8.2    mSW steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Vertrages in seinen Besitz gelangten Auftragsgegenstand zu.  Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind.


9.    Haftung

9.1    mSW haftet für Schäden und Verluste am Auftragsgegenstand, soweit ein Verschulden durch mSW vorliegt. Im Fall einer Beschädigung ist mSW verpflichtet, das Gerät auf eigene Koste wiederherzustellen. Ist dies nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig, ist der Wiederbeschaffungswert am Tag der Beschädigung zu ersetzen. Letzteres gilt auch bei Verlust. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit von mSW oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegt.

9.2    Die unter 9.1 ausgeführten Vertragsbedingungen beziehen sich nur auf die „HARDWARE“ der Geräte, nicht auf die „SOFTWARE“. mSW übernimmt keinerlei Haftung für Datenverluste, die bei der Erstellung eines Kostenangebotes, einer Instandsetzung, oder beim Austausch einer Backup-Batterie entstehen können. mSW geht grundsätzlich von der vorherigen Datensicherung seitens des Kunden aus.


10.    Ersatzeilverkauf

Kunden können Ersatzteile bei mSW käuflich erwerben. Diese sind Grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Bestellung von Ersatzteilen durch mSW für den Kunden erfolgt nur mit Vorkasse.


11.    Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

11.1    Sollten eine oder einzelne Bestimmung(en) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages davon nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist dann durch eine entsprechend wirksame zu ersetzen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

11.2    Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, gilt hiermit die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin als vereinbart.

Stand: Februar 2002