Kostenvoranschläge
Bei der Annahme eines Reparaturauftrages kann eine Kostenobergrenze festgelegt werden.
Wünscht der Kunde einen so genannten Kostenvoranschlag gilt Folgendes:
Ein Kostenvoranschlag ist in der Regel kostenfrei aber auch entsprechend unverbindlich.
Da eine genaue Abschätzung der Kosten für die Reparatur an einem defekten Gerät der Musikelektronik nicht möglich ist, erstellen wir, falls keine Kostenobergrenze gewünscht, eine kostenpflichtige Fehlerermittlung. Diese wird bei einer Reparaturausführung mit verrechnet und somit nicht extra bezahlt.
Wünscht der Kunde keine Reparatur, oder ist diese nicht möglich, wird die kostenpflichtige Fehlerermittlung mit pauschal 35,- Euro berechnet.
